Was ist eine Wohnung für Ansässige?
Eine konventionierte Wohnung unterliegt bestimmten gesetzlichen Auflagen, die sicherstellen sollen, dass der Wohnraum für die einheimische Bevölkerung verfügbar und erschwinglich bleibt.
Die Regelung schützt den lokalen Immobilienmarkt in Südtirol und verhindert, dass Immobilien ausschließlich als Ferienwohnungen genutzt oder zu Spekulationszwecken erworben werden.
Wer darf eine Wohnung für Ansässige kaufen?
Grundsätzlich kann jeder eine Wohnung für Ansässige in Südtirol erwerben, unabhängig von Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft.
Entscheidend sind jedoch die Bedingungen für die ordnungsgemäße Nutzung der konventionierten Wohnung:
Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Südtirol
Der Bewohner oder ein Familienmitglied aus demselben Haushalt muss seit mindestens fünf Jahren seinen Wohnsitz in Südtirol haben oder dort arbeiten.
Alternativ gilt ein gültiger Arbeitsvertrag in einer Gemeinde Südtirols für die Dauer der Besetzung.
Auch Personen, die vor ihrer Abwanderung aus Südtirol mindestens 10 Jahre ununterbrochen in einer Gemeinde in Südtirol wohnhaft waren, sind berechtigt.
Das Bestehen eines Fruchtgenuss- oder Wohnrechts gilt nicht als Hindernis für die Berechtigung zur Nutzung.
Kein angemessener Wohnraum vorhanden
Weder die Bewohnerin noch ihre Familienmitglieder dürfen Eigentümer einer Wohnung sein, die vom Arbeitsplatz oder Wohnsitz aus leicht erreichbar ist und den familiären Bedürfnissen gerecht wird.
Eine Person, die bereits eine andere geeignete Wohnung besitzt, darf nur dann eine Ansässigen vorbehaltene Wohnung besetzen, wenn sie in Bezug auf die andere Wohnung die Verpflichtungen gemäß Artikel 39 L.G. 9/2018 übernimmt.
Diese Bestimmungen gewährleisten, dass konventionierte Wohnungen in Südtirol vorrangig der ansässigen Bevölkerung zugutekommen.
Bei Missachtung der Vorschriften zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Wohnung für Ansässige drohen rechtliche Konsequenzen.
Welche Verpflichtungen ergeben sich für den Käufer?
Auch wenn der Erwerb einer konventionierten Immobilie grundsätzlich für jeden möglich ist, müssen die Käufer sicherstellen, dass die Wohnung gesetzeskonform genutzt wird.
Falls die Käuferin selbst nicht berechtigt ist, die Wohnung zu bewohnen, muss sie an eine berechtigte Person vermietet oder von einer solchen besetzt werden.
Hierbei ist der Landesmietzins zu beachten, der in den ersten zwanzig Jahren nicht überschritten werden darf. Weitere Informationen zur Berechnung des Landesmietzinses finden Sie hier.
Die Wohnung für Ansässige muss innerhalb eines Jahres ab Bezugsfertigkeit besetzt werden.
Falls die Wohnung wieder frei wird, musss sie innerhalb von 6 Monaten von einer berechtigten Person besetzt werden, die auch die Voraussetzungen erfüllt den amtlichen Wohnsitz in die Wohnung zu verlegen.
Dauer der Bindung
Seit der Änderung des Landesgesetzes im Jahr 2018 ist die Bindung einer konventionierten Wohnung in Südtirol in der Regel unbefristet.
Bei Bestandsimmobilien kann die Bindung jedoch nach 20 Jahren erloschen sein, sodass die Wohnung anschließend ohne Einschränkungen genutzt oder verkauft werden kann.
Für die Löschung der Bindung ist eine Unbedenklichkeitserklärung des Bürgermeisters erforderlich.
Die Vor- und Nachteile
Ob der Kauf einer Wohnung für Ansässige für Sie eher ein Vorteil oder ein Nachteil ist, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Lebenssituation ab.
Während die ansässige Bevölkerung von den niedrigeren Preisen und der gesicherten Wohnraumversorgung profitiert, könnte die eingeschränkte Nutzung für Investoren ein Nachteil sein.
Mögliche Vorteile:
- Immobilienpreise: Konventionierte Wohnungen werden meist etwas preiswerter angeboten, da sie nicht dem freien Markt zur Verfügung stehen.
- Wohnraum für die lokale Bevölkerung: Diese Immobilien ermöglichen Südtiroler Familien, Wohnraum in begehrten Lagen zu erwerben.
- Langfristige, stabile Investition: Die Nachfrage nach konventionierten Immobilien in Südtirol bleibt aufgrund des anhaltenden Wohnraumbedarfs der ansässigen Bevölkerung langfristig stabil.
Mögliche Nachteile:
- Eingeschränkte Nutzung: Die Wohnung darf nur von berechtigten Personen genutzt werden, was die Eigennutzung durch nicht ansässige Käufer ausschließt.
- Wertentwicklung: Die Wertsteigerung ist aufgrund der gesetzlichen Bindung begrenzt, da die Zielgruppe eingeschränkt ist.
- Vermietungsauflagen: Wird die Wohnung vermietet, muss der gesetzlich festgelegte Landesmietzins eingehalten werden.
Unser Fazit
Der Erwerb einer konventionierten Wohnung in Südtirol bietet sowohl Chancen als auch Verpflichtungen.
Es ist wichtig, sich vor dem Kauf umfassend über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um abzuwägen, ob die eigenen Vorstellungen mit den geltenden Bestimmungen übereinstimmen.
Ob der Kauf einer Wohnung für Ansässige für Sie ein Vorteil oder ein Nachteil ist, hängt stark von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation ab.
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, professionellen Rat einzuholen. So stellen Sie sicher, dass Sie rechtliche Stolperfallen vermeiden und Ihre Entscheidung auf einer soliden Grundlage treffen.
Sie möchten prüfen, ob eine konventionierte Immobilie in Südtirol für Sie infrage kommt? Dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich umfassend beraten.